Rechtliche Hinweise
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER KLAFS AG MIT SITZ IN BAAR (ZG)
1. ALLGEMEINES
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten aktuellen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der KLAFS AG, 6340 Baar/Zug („KLAFS“) und dem Besteller. Jegliche Nebenabreden sind nur durch gemeinsame schriftliche Übereinkunft gültig. Bisherige Vereinbarungen werden dadurch ersetzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn der Besteller im Zusammenhang der Bestellung auf solche hinweist.
2. ANGEBOTE, BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote der KLAFS sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Masse, Gewichte etc. als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Die Bestellung durch den Besteller stellt ein bindendes Angebot dar, welches die KLAFS innert 14 Tagen durch Zusenden des gegengezeichneten Auftrags annehmen kann. Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung, spätestens mit der Lieferung, zustande. Vom Besteller gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der KLAFS.
3. PREISE
Die vereinbarten Preise sind Festpreise mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ab Vertragsabschluss. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf von 6 Monaten, aus Gründen die vom Besteller zu vertreten sind, ist KLAFS berechtigt, die zum Zeitpunkt des Liefertages gültigen Preise zu berechnen. Das gleiche gilt auch bei Abruf-Aufträgen, falls die Lieferung 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Die Preise von KLAFS verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MwSt. ab Lager der KLAFS in Baar (ZG). Bei allen Aufträgen hat die Zahlung des Kaufpreises in folgenden Schritten zu erfolgen:
· 15% bei Auftragseingang
· 45% bei Abruf, aber spätestens 8 Wochen vor der Lieferung
· 40% bei Fertigstellung (innert 10 Tagen ab Schlussrechnung)
Die Zahlungen haben jeweils mit einer Frist von 10 Tagen ab dem die Zahlung auslösenden Ereignis (Auftragseingang, Abruf, Rechnungstellung) zu erfolgen. Im Falle verspäteter Bezahlung gerät der Besteller für die gesamte Forderung, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf, in Verzug und ist verpflichtet, einen Verzugszins von 7% pro Jahr und den Verzugsschaden (Maximum-Betrag) gemäss Verzugsschadentabelle des Verbandes Schweizerischer Inkassounternehmen zu bezahlen (siehe: www.vsi1941.ch/verzugsschadentabelle.html).
4. BAUSEITIGE VORAUSSETZUNGEN UND VORBEREITUNGEN
Der Besteller verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin auf eigene Kosten fertigzustellen. Für die Folgen im Verzugsfall ist die nachstehende Regelung von Ziff. 5 massgebend.
5. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG, ERFÜLLUNGSVERWEIGERUNG UND PRÜFUNG DER WAREN
KLAFS ist zu Teillieferungen berechtigt. KLAFS liefert die bestellten Produkte ab Lager. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verlad, Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien sind nicht inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Bestellers erfolgt der Versand der Ware durch KLAFS bzw. einen durch KLAFS beauftragten Dritten. KLAFS schliesst auf Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab, die in den Versandkosten inkludiert ist. Die maximale Haftung von KLAFS für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport beträgt: CHF 200'000. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Versendung der Ware an den Besteller über. Hat der Besteller bei der Bestellung angegeben, dass er die Ware bei KLAFS abholen will, so hat er innert 5 Tagen ab Avisierung durch KLAFS die Ware entweder abzuholen bzw. abholen zu lassen. Während dieser Frist bewahrt KLAFS die Ware auf Kosten und auf Risiko des Bestellers auf. Mit unbenütztem Ablauf der Frist befindet sich der Besteller im Annahmeverzug. KLAFS ist dann berechtigt, die Ware entweder einzulagern oder einlagern zu lassen, die Ware dem Besteller zuzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Einlagerung und Zustellung erfolgen auf Risiko und auf Kosten des Bestellers. KLAFS belastet dem Besteller die effektiven Lager- und Zustellkosten. Dieselbe Regelung gilt für unvorhergesehene Zwischenlagerungen sofern die Ware vom Empfänger am Bestimmungsort nicht abgenommen wird, bauseitige Voraussetzungen oder Vorbereitungen nicht richtig vorgenommen wurden. Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers ist die KLAFS, unbeschadet anderer gesetzlicher Massnahmen, berechtigt nebst der Erfüllung eine Konventionalstrafe in Höhe von 15 % des Auftragswarenwertes zu verlangen. Die KLAFS AG hat das Recht, sofern tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist, diesen geltend zu machen.
Lieferungstermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von KLAFS durch den Hersteller/Lieferanten. Sollte sich eine Lieferung über einen von KLAFS ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens 3 Wochen KLAFS in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. KLAFS haftet für diesen Fall gegenüber dem Besteller nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von KLAFS zurückzuführen ist.
Bei Lieferstörungen infolge von höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die KLAFS keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkehrsstörungen, ist KLAFS berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
Der Besteller hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen (eingehend bei KLAFS) ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.
KLAFS darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen.
6. ABTRETUNG UND SICHERUNG
Der Besteller ist ohne schriftliche Zustimmung von KLAFS nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber KLAFS abzutreten oder mit Forderungen von KLAFS gegen ihn zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Bestellers an Sachen von KLAFS ist vollumfänglich wegbedungen.
Die von KLAFS gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Bestellers stehen – im Eigentum von KLAFS, bis KLAFS den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. KLAFS ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Bestellers einzutragen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen von KLAFS umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte). Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Besteller verpflichtet, die von KLAFS gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Der Besteller hat die Lieferung innert zehn Tagen zu prüfen und auftretende Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als mängelfrei genehmigt. Auch nachträglich auftretende Mängel, welche unter die Gewährleistung fallen, sind dem Verkäufer mit einer Frist von zehn Tagen ab Entstehung anzuzeigen.
Die Gewährleistung für KLAFS - Produkte beträgt:
· 10 Jahre für privat genutzte Sauna/Sanarium-Kabinen (Ausnahme: Aussensauna)
· 5 Jahre auf privat genutzte Aussensauna-Kabinen, Saunaöfen und Steuerungen
· 2 Jahre für gewerblich benutzte Sauna/Sanarium-Anlagen, Öfen und Steuerungen
· 5 Jahre für Haltbarkeit und Wasserdichtigkeit bei Pools.
· 2 Jahre für Oberflächenbeschaffenheit und Farbechtheit bei Pools und Dampfbädern
· 2 Jahre für Solarien, Sportgeräte, Schaltgeräte, Armaturen und med. Bäder-Anlagen
sowie alle anderen von uns gelieferte Produkte
Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht KLAFS nur in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber KLAFS einsteht. Der Besteller verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber KLAFS und dem Dritten. Die einzige Pflicht von KLAFS besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Besteller abzutreten. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gewährleistung von KLAFS vorab nach seiner Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Auftretende Störungen, die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Besteller nicht, vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären. Des Weiteren anerkennt der Besteller, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung KLAFS schriftlich detailliert angezeigt wird und eine relevante Abweichung vom Vertragsprogramm beinhaltet. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen/Zubehör
e) natürliche Abnutzung
f) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung
g) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt sowie andere Gründe, welche weder von KLAFS noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind
8. HAFTUNG
KLAFS haftet nur für direkten Schaden bis zur Höhe des jeweiligen Verkaufspreises und nur, wenn der Besteller nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grobes Handeln oder Unterlassen von KLAFS verursacht wurde. Die Transporthaftung von KLAFS ist in jedem Fall beschränkt (siehe Ziffer 5).
Bei Dienstleistungen haftet KLAFS jeweils für die sorgfältige und fachkundige Erbringung ihrer Dienstleistungen. Mangelhafte Vertragsleistungen werden von KLAFS nachgebessert.
Jede weitergehende Haftung von KLAFS, deren Hilfspersonen und der von KLAFS beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Besteller in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte Schäden oder Folgeschäden.
9. SCHUTZRECHTE
Sämtliche Schutzrechte an Produkten oder Dienstleistungen sind und bleiben Eigentum der Hersteller, Lieferanten, der KLAFS bzw. des Lizenzgebers. Bei Nichterteilung eines Auftrages ist KLAFS berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern.
10. DATENSCHUTZ
Es gelten die separaten Datenschutzhinweise der KLAFS. Diese bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschliesslich Informationen zur Verwendung von Cookies, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unseren Cookie-Einstellungen.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle soll diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Das Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischen Recht (unter Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts sowie der Staatsverträge).
Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, einschliesslich aller Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens, seiner Bindungswirkung, seiner Ergänzung und Beendigung, sollen ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der KLAFS AG entschieden werden. Erfüllungsort ist am Sitz der KLAFS AG.
Stand: 17.10.2023
Haftungsausschluss
Die KLAFS AG stellt die Inhalte dieser Internetseiten mit grosser Sorgfalt zusammen und sorgt für deren regelmässige Aktualisierung. Die Angaben dienen dennoch nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die eingehende individuelle Beratung für eine Kaufentscheidung. Die technischen Merkmale und Ausstattungen der beschriebenen Produkte sind lediglich Beispiele. Solche Merkmale und Ausstattungen können insbesondere landesspezifisch variieren. Jederzeitige Änderungen bleiben vorbehalten.
Verbindliche Angaben zu den technischen Merkmalen, Ausstattungen oder Eigenschaften unserer Produkte erhalten Sie ausschliesslich jeweils aktuell von Ihrem Klafs Fachberater. Die KLAFS AG übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten oder den jederzeitigen störungsfreien Zugang. Wenn wir auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), übernimmt die KLAFS AG keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten. Mit dem Betätigen des Verweises verlassen Sie das Informationsangebot der KLAFS AG.
Für die Angebote Dritter können daher abweichende Regelungen gelten, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Weiterhin schliesst die KLAFS AG ihre Haftung bei Serviceleistungen, insbesondere beim Download von durch die KLAFS AG zur Verfügung gestellten Dateien auf den Internetseiten der KLAFS AG, für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten sowie Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Kohler Global Human Rights Policy
Introduction
At Kohler Co. (“Kohler”), we believe better business and a better world are inextricably linked. Business can flourish only when human rights are protected and respected, and we have a responsibility to contribute to and ensure positive human rights impacts. This Policy contains overarching principles that embody our commitment to ensure human rights are upheld within our operations and supply chain.
Human rights apply to all individuals regardless of race, color, religion, national origin, ethnicity, age, disability, sexual orientation, gender, gender identity or expression, marital status, military service, and any other status protected by law. Each Kohler employee (“associate”) has an obligation to other individuals with whom they interact to honor and respect each other’s fundamental human rights.
Our Policy Statement
This Policy outlines the core standards and expectations we have for our business, associates, suppliers, and business partners. This Policy is founded on international standards including the Universal Declaration of Human Rights, UN Guiding Principles on Business and Human Rights, the International Bill of Human Rights, and the principles concerning fundamental rights set out in the International Labor Organization’s Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work.
Kohler complies with applicable international and local legal requirements in the countries where we operate. Where local law conflicts with the requirements of this Policy, Kohler will comply with local requirements while striving to uphold the principles set forth in this Policy.
This Policy applies to Kohler and its related entities at all its facilities worldwide. Kohler also expects its suppliers, contractors, and agents to uphold these principles within their own businesses. Suppliers must also uphold the principles outlined in Kohler’s Supplier Code of Conduct.
Policy Oversight
The most senior Human Resources executive, Labor and Employment executive, and Compliance and Ethics executive are responsible for the interpretation and execution of the Policy. These executives, along with Kohler’s operating executives, will ensure that the Global Human Rights Policy is upheld in all aspects of Kohler’s business.
Our Commitment
Kohler strives to provide a respectful, safe, and healthy working environment for all our associates as stated in our Code of Ethical Conduct. Kohler recognizes its commitment and responsibility to the following:
Health and Safety: Kohler operates all its facilities in a safe and responsible manner that protects the health and safety of our associates and the communities in which we operate. Kohler complies with applicable health and safety laws, regulations, and its own internal requirements.
Compensation: Kohler is committed to providing wages and benefits to our associates that are competitive in relation to the industry in which they work and the local labor market. Kohler pays its associates equitably for all hours worked in full on a timely basis by following all relevant wage and hour laws and regulations.
Hours Worked and Rest Periods: Kohler follows all laws, regulations, and our internal policies on maximum hours worked, days of rest, and break periods to ensure that our associates can perform their work in a safe and healthy manner.
Diversity, Equity, and Inclusion and Non-Discrimination: Kohler prohibits discriminatory practices with respect to all aspects of the employment relationship and promotes and embraces equal opportunity and diversity, equity, and inclusion for all its associates within its business operations. Kohler has zero tolerance for unlawful discrimination or conduct that negatively impacts an associate or group of associates based upon any legally protected characteristic.
Harassment and Respectful Workplace: Kohler will not tolerate individuals or groups of individuals creating an intimidating, hostile, abusive, or offensive work environment for Kohler associates or contractors. Such conduct is considered harassing and disrespectful, and it is prohibited in all phases of the employment relationship.
Child Labor: Kohler prohibits the use of child labor in our operations and supply chain that is in violation of local laws and regulations or international standards. Kohler condemns all forms of child exploitation and will never permit a child to perform work that may threaten their health and safety or negatively impact their educational training.
Freedom of Association: Kohler respects our associates’ right to join or not join a legally recognized organization, such as a labor union, without fear of reprisal, intimidation, or harassment. We are committed to collective bargaining in good faith in situations where our associates have legally elected a freely chosen representative.
Forced Labor and Human Trafficking: Kohler prohibits the use of all forms of forced, bonded or compulsory labor, prison labor, indentured labor, and any form of human trafficking. All employment is freely chosen and associates are free to end their employment with us at any time. Where required, associates have written contracts of employment that comply with local legislation and are clear about wages, benefits, notice, and other job-related requirements.
Freedom of Movement and Documentation: Kohler prohibits unreasonable restrictions on its associates’ freedom of movement in the facility and prohibits any unreasonable restrictions on associates entering or exiting company facilities.
As part of the hiring process, workers are provided with required documents relevant to their employment in a language they understand with a description of the terms and conditions of employment. Kohler and its agents are prohibited from holding or otherwise destroying, concealing, confiscating, or denying access by associates to their identity or immigration documents, such as government-issued identification, passports, or work permits, unless such holdings are required by law.
Ethical Recruitment: Kohler maintains a “no fees” recruitment policy that applies to our internal operations as well as any agents that represent Kohler during the job recruiting process. We do not ask for or require money or charge fees to applicants or our associates or their families for the purpose of being hired or as a condition of maintaining employment. We require all third-party recruiting agencies to adhere to a “no fees” recruitment policy for applicants as well.
Responsible Sourcing
Kohler has an extensive and diverse supply chain, and our suppliers are an integral part of our business and a critical link to the fulfillment of our mission to source responsibly and sustainably. Our Supplier Code of Conduct communicates our expectations that our suppliers will practice the highest legal and ethical standards when conducting our business, including expectations with regards to the respect for the human rights, including labor rights, of the workers in our extended supply chain. We will only work with suppliers who certify they will follow our Supplier Code of Conduct or provide their own code that meets all minimum standards of Kohler’s Code.
Addressing Human Rights Impacts
We perform due diligence to identify and prevent human rights risks to people in our business and supply chain. Human Rights due diligence is an ongoing process that requires keen attention during changing business conditions or the establishment of new business relationships. We recognize that during these times it is necessary to perform additional due diligence to assess and mitigate the increased risks. When registering, suppliers are assessed on their human rights and forced labor risk. If deemed appropriate, further review will include self-assessments and onsite audits.
Reporting and Remedies
We continue to build the awareness and knowledge of our associates through training on human rights and encourage them to speak up through our reporting mechanisms. Kohler provides an Ethics Helpline for internal reporting that is available to our associates in their native language. Our associates may also choose to report potential violations of this policy to management or human resources representative.
If we identify adverse human rights impacts resulting from or caused by our business activities, we are committed to provide for or cooperate in fair and equitable remediation. We are committed to increasing the capacity of our management team to effectively identify and respond to concerns if they arise.
Violations: Kohler associates who violate this policy will be subject to discipline, up to and including, termination of employment. Suppliers and agents who fail to comply with this policy or the Supplier Code of Conduct, where applicable, will be subject to termination as a supplier or agent.
Modern Slavery and Human Trafficking Statement
Introduction
Our mission at Kohler Co., including its subsidiaries, (“Kohler”) is to contribute to a higher level of gracious living for those who are touched by our products and services. We believe better business and a better world are inextricably linked. Business can flourish only when human rights are protected and respected, and we have a responsibility to contribute to and ensure positive human rights impacts. This statement contains overarching principles that embody our commitment to ensure human rights are upheld within our operations and supply chain.
Our Business and Suppliers
Kohler is a worldwide manufacturer of kitchen, bathroom, and energy solutions, along with hospitality destinations. Accordingly, we have suppliers that span the globe, including suppliers located in Asia, North America, South America, Africa, Europe, and Australia.
Our Policies, Risk Assessment, and Training
We are committed to ensuring that there is no modern slavery or human trafficking in our supply chains or in any part of our business. Our Global Human Rights Policy reflects our commitment to acting ethically and with integrity in all our business relationships and to implementing and enforcing effective systems and controls to ensure slavery and human trafficking is not taking place anywhere in our supply chains.
We operate with several other policies, codes of conduct, and risk assessment measures to ensure that we are conducting business in an ethical and transparent manner.
These include:
- Policies on anti-bribery, supplier conduct, supplier selection, corporate ethics, and equality and diversity.
- A Supplier Code of Conduct which defines our expectations in our supply chain. We only do business with suppliers who have certified to us that their business practices are lawful, ethical and in compliance with the principles set forth in this Supplier Code of Conduct. All new direct suppliers also must pass a rigorous assessment process.
In addition, as part of our due diligence processes, Kohler may undertake affirmative measures, such as on-site audits of production factories, to monitor compliance with our codes of conduct.
Our Ethics Helpline encourages associates to report illegal or unethical behavior. Any matters reported will be thoroughly investigated and appropriate action taken where necessary.
Our Global Human Rights Policy permits taking disciplinary action including dismissal of associates found to be in breach of this policy.
To measure our effectiveness, we report on performance indicators and any actions taken because of audits.
We provide training to our associates to ensure a high level of understanding of the risks of modern slavery and human trafficking in our supply chains and our business. Our associates are also required to complete an annual ethics training.
This statement is made pursuant to the U.K Modern Slavery Act 2015, California Transparency in Supply Chains Act of 2010, and constitutes our modern slavery and human trafficking statement for all additional regulations which require such disclosures. For more information, please visit Kohler Co.
Cynthia Durkin, VP-Compliance and Ethics
12/14/2023
Copyright
Urheber-, Marken und andere Schutzrechte
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